Möglichkeiten zum Umgang mit dem Rauchverbot in Berliner Gaststätten
In loser Folge sollen hier Möglichkeiten beschrieben werden, wie Berliner Wirte mit dem Rauchverbot in Gaststätten umgehen können. Gern können die Besucher dieser Seite weitere in Berlin bestehende Beispiele hier veröffentlichen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!
Grundsätzlich sei vorausgeschickt, dass die Initiative für Genuß Berlin e.V. keine juristische Verantwortung für die nachfolgenden Beispiele übernehmen kann. Auch eine formale Rechtsberatung ist uns nicht möglich. Falls es bei der einen oder anderen Umgehungsvariante wider Erwarten Diskussionen mit den Ordnungsämtern geben sollte, kann der betroffene Gaststättenbetreiber aber gern in Kontakt mit uns treten.
Einrichtung eines Raucherraumes
Wenn eine Gaststätte größer als 75 m² ist (Tresenbereich muss mitgerechnet werden), dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Die Gastfläche baulich bis auf 75 m² verkleinern und als sogenannte Einraumkneipe betreiben oder
- die Einrichtung eines separaten Raucherraumes.
Bei dem Bau eines Raucherraumes ist zu beachten, dass dieser weniger Sitzplätze aufweisen muss, als der Gaststätten-Hauptraum. Der Raum muss über schließbare Türen verfügen, Vorhänge oder Schiebetüren reichen hier nicht aus. Der Eingangsbereich der Gaststätte sowie der Weg zu den Toiletten müssen rauchfrei sein. In solcherart ausgestatteten Gaststätten dürfen Speisen und Getränke in vollem Umfang (also auch im Raucherbereich!) serviert werden.
Ein Beispiel für eine solche Umgestaltung bietet die Kneipe „Kasiske“ in Berlin-Friedrichshain. Da sich in dieser schlauchartigen Gaststätte die Toiletten ganz hinten befinden, beschritt man hier einen ungewöhnlichen Weg: Es wurde ein sogenannter „Nichtrauchertunnel“ eingebaut, der die nicht rauchenden Gäste aus dem vorderen Tresenraum nach hinten zu den Toiletten führt. Der mittlere Raum der Kneipe wurde zu diesem Zweck in ganzer Länge geteilt. Eine Hälfte fungiert nun als Raucherraum, dieser ist durch eine neu gebaute Wand vom „Nichtrauchertunnel“ abgetrennt.
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Bilder aus der Bauphase zur Abtrennung des Raucherraumes.
![]() Eingang zum Raucherraum |
![]() Raucherraum Innenansicht |
![]() Nichtrauchertunnel zur Toilette |
Wirtin Monika Hilgendorf von der Rauchergaststätte „Kindl am Karl-Marx-Platz“ in Berlin-Neukölln fand jedoch folgenden legalen Dreh, um ihre Gäste nicht hungern zu lassen: Sie verkauft ihnen z.B. Hot Dogs so, wie sie sie eingekauft hat: Fertig belegt, eingeschweißt und kalt, also in „nicht zubereiteter Form“. Der Rest ist Sache des Gastes, der den Hot Dog im von ihr bereitgestellten Mini-Ofen zubereitet und mit an seinen Tisch trägt. Werden bald Mikrowelle, heißer Stein, Fondue-Topf und Herd Einzug in den Gastraum von Rauchergaststätten halten?
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Wirtin Monika Hilgendorf darf nur zusehen, wie ihr Gast den Hot Dog in den Ofen schiebt. |
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| Auch wenn der Gast den Hot Dog wieder aus dem Ofen zieht und mit an seinen Platz nimmt, darf sie nicht behilflich sein. Anderenfalls würde die Wirtin gegen das Berliner Rauchverbotsgesetz verstoßen, welches ihr verbietet, an Ort und Stelle zubereitete Speisen zu verabreichen, weil sie eine Rauchergaststätte betreibt. | ![]() |
| Das Gesetz verbietet jedoch nicht, in einer Rauchergaststätte zu speisen! | ![]() |
Ziele der Parteien nicht dem Wähler verborgen halten
Die Initiative für Genuß Berlin, als aktives Mitglied der „Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung“ von Anfang an, veröffentlich hier eine Pressemitteilung der Bundesversammlung und unterstützt diese Aktion:
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Pressemitteilung: Die „Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung“ ist eine zentrale, bundesweite Plattform von Vereinen und Initiativen, die sich gegen die zunehmende Beschränkung der persönlichen Freiheit durch staatliche „Bevormundung“ und Verbote zur Wehr setzen. |
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Rauchverbote haben in den letzten Monaten in Deutschland zu emotionalen Diskussionen zwischen Bürgern, Gästen, Wirten, der Exekutive und Legislative geführt. In etlichen Bundesländern sind die vom Bundesverfassungsgericht 2008 geforderten Neuregelungen bereits in Kraft, andere müssen noch in diesem Jahr nachziehen. Große Teile der (rauchenden und Gastronomie-Arbeitsplätze schaffenden) Wähler sind verunsichert, Lebensqualität und Arbeitsplätze sind bedroht. Und nicht zuletzt erleben wir gerade im Saarland, wie schnell genusspolitische Parteipositionen auf dem Altar der Macht geopfert werden könnten.
Die Themen Rauchverbot und Alkoholprävention finden im Wahlkampf keinen Platz. Auch in den Wahlprogrammen der Parteien sind nahezu keine Positionen dazu zu finden.
Viele Wähler fragen sich nun, welche Positionen und Absichten ihre Partei resp. ihre Bundestagskandidaten während der kommenden Legislaturperiode hinsichtlich dieser beiden Sachverhalte umzusetzen gedenken.
Anlässlich der Sächsischen Landtagswahl hat eines der Mitglieder unserer Bundesversammlung GFS eine Umfrage unter den Kandidaten und den Parteien durchgeführt (vgl. www.mensch-bRAUCHt-toleranz.de). Die Ergebnisse zeigen, dass beim Thema Genussverbote ein breites Meinungsspektrum sowohl zwischen den offiziellen Positionen der Parteien als auch unter den persönlichen Ansichten der Kandidaten besteht. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesparteien ihrerseits wiederum andere Positionen und Ziele verfolgen. Sei es zum einen, da die gesetzgeberischen Möglichkeiten im Bund andere sind als auf Länderebene, oder sei es, dass auf Bundesebene traditionelle, ländertypische Einflüsse weniger Gewicht aufweisen.
Der Wähler hat ein Recht darauf, über die Ziele der Parteien informiert zu werden.
Zu diesem Zweck hat die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung bei ihrer Zusammenkunft im August 2009 beschlossen, zur Bundestagswahl angetretene Parteien und Kandidaten zu befragen und die Positionen kurzfristig vor der Wahl den interessierten Wählern, wie auch den noch unentschlossenen (Nicht-)Wählern zugänglich zu machen. Sie will damit einen bescheidenen Beitrag zu einer transparenten und aktiven Demokratie leisten.
Die Ergebnisse werden am 17. September 2009, zehn Tage vor der Bundestagswahl, auf den verschiedenen Homepages unserer Vereine/Initiativen , eine weitere Pressemitteilung, sowie über einen bundesweit verteilten Info-Flyer zur Verfügung gestellt.
Kontakt:
Bundesversammlung für Genuss, Freiheit, Selbstbestimmung
Der Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 – 577 09 309
eMail: Bundesversammlung-GFS@public-files.de
Dritte Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung erfolgreich beendet
Nach mehrtägigen, intensiven und erfolgreichen Beratungen endete heute in München die „Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung“ als bundesweites Treffen vieler Vereine und Initiativen, die sich gegen die zunehmende Beschränkung der persönlichen Freiheit durch staatliche Bevormundung und Verbote zur Wehr setzen. Die Initiative für Genuß - Berlin, Ausrichter der vorigen Bundesversammlung und von Anfang an mit dabei, war auch diese Mal wieder vertreten.
Die Teilnehmer der Bundesversammlung kritisieren scharf die faktische Abschaffung der „Raucherklubs“ in Bayern. Die Raucherklubs waren ein funktionierendes und von einer großen Mehrheit der Gäste gewünschtes und akzeptiertes Mittel, um Ungleichbehandlungen der gastronomischen Betriebe abzumildern und den Rauchern nicht nur ein breiteres Angebot gastronomischer Einrichtungen anzubieten, sondern ihnen auch die Auswahl zu erleichtern.
Bei der Verabschiedung von Nichtraucherschutzgesetzen in den Bundesländern sollte dem Beispiel Nordrhein-Westfalens gefolgt werden: Raucherklubs mit einer festen Mitgliederstruktur müssen frei über ihre Raucherpolitik entscheiden können.
Geschlossene Gesellschaften und Vereine müssen schon aus ihrer Definition als NICHTöffentliche Veranstaltungen/Organisationen frei über das Nichtrauchen oder Rauchen entscheiden können.
Die Forderung einer einheitlichen Lösung der Rauchverbote in Deutschland oder gar Europa war innerhalb der Bundesversammlung NICHT konsensfähig. Eine einheitliche Lösung würde zwar einerseits sehr zur Beruhigung der aktuellen Lage, gerade in der Umgebung der Landesgrenzen, führen. ABER andererseits steht sie dem föderalen Charakter Deutschlands und dem auf Einzelstaaten beruhenden Konzept der EU entgehen. Regionalen, kulturellen wie klimatischen Unterschieden kann mit regionalen/föderalen Lösungen besser entsprochen werden.
Die Bundesversammlung stellt mit großer Sorge fest, dass nach dem medialen und gesetzgeberischen Feldzug gegen das Rauchen, schon seit einiger Zeit der Alkohol als nächstes in die Schusslinie gerät. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen, und einige Bundesländer arbeiten bereits an einer diesbezüglichen Gesetzgebung. Forderungen nach Warnhinweisen auf den Flaschen, Werbeverbote, Konsumverbote in der Öffentlichkeit (z.B. der misslungene Versuch in Freiburg) sowie Verkaufseinschränkungen in Gastronomie und Handel sind da nur einige Beispiele. Auch die immer öfter ins Blickfeld gerückte Berichterstattung über sog. „Komasaufen“ ist im Rahmen einer medialen Offensive der Passivrauchdiskussion ähnlich: Gefahren werden heraufbeschworen, Handlungsbedarf wird suggeriert, Verbote werden gefordert - und schließlich umgesetzt.
Die Bundesversammlung bekräftigt per Beschluss erneut, sich auch weiterhin in regelmäßigen Abständen zu treffen und dabei Diskussions- und (besonders auch) Handlungsplattform für Organisationen, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen zu sein, welche sich aktiv gegen einen alles kontrollierenden (Nanny-)Staat einsetzen und für eine offene, vor allem tolerante und selbstbestimmte Gesellschaft votieren.
Die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung will und wird sich konstruktiv für einvernehmliche Lösungen in die Verbotsproblematiken einbringen. Um dieses Ziel effizient zu erreichen wurde Detlef Petereit, Mitglied der „Initiative für Genuß – Berlin“, von der Bundesversammlung als Bundesgeschäftsführer unter dem Aufsitz des Wahlleiters Jürgen Füssel einstimmig gewählt. Er soll als zentraler Ansprechpartner für die Politik, Presse, Wirtschaftsvertreter sowie Bürger und Wirte fungieren und die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit uns Selbstbestimmung in Zukunft vertreten.
Die nächste Bundesversammlung findet Ende Januar 2010 in Hamburg statt.
Das Leben mit dem novellierten Berliner Rauchverbotsgesetz
Seit 66 Tagen ist das novellierte Rauchverbotsgesetz in Berlin in Kraft. Grund genug, sich mal bei den Gästen und Wirten umzuhören, wie sie mit den neuen Vorschriften leben und umgehen können.
Es zeigt sich deutlich, dass ein für Berlin einheitliches Gesetz in den unterschiedlichen Bezirken auch unterschiedlich umgesetzt wird. Aus ursprünglich zwei strafbewährten Ordnungswidrigkeitstatbeständen wurden nach der Novellierung neun, aber nach wie vor gibt es noch immer keine einheitlichen Vollzugshinweise. Unsicherheit, Misstrauen, Unfrieden, Strafen und Einschüchterungen bestimmen den Alltag zwischen politischem Willen, Wirten und Behörden.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hielt es sogar für erforderlich, im Rathaus Kreuzberg, in der Yorkstraße, eine „zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Gastronomen aus dem Bezirk“ einzurichten und einen formalisierten Anmeldebogen für die Anmeldung von Rauchergaststätten zu versenden. Hält man die Wirte hier nicht für fähig, ihren Verpflichtungen nachzukommen?
Und dann wird ausgerechnet in diesem versandten Material das „z.B. Haltbarmachen durch Kühlen oder Tiefkühlen“ als „entfernte Maßnahmen“ der Zubereitung von Speisen erfasst und den Wirten von Rauchergaststätten untersagt. Eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ergab hingegen: „Auch das aus lebensmittelhygienischen Gründen notwendige vorübergehende Kühlen der essfertigen Speisen ist grundsätzlich zulässig“!
Immer wieder werden in einigen Bezirken Gastronomen verunsichert und eingeschüchtert, indem versucht wird, ein Serviceverbot für MitarbeiterInnen im abgetrennten Raucherraum durchzusetzen. Und dies geschieht, obwohl sich sogar das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 30. Juli 2008, zwar unaufgefordert, so doch deutlich zu dieser Problematik äußerte [vgl. Absatz-Nr. 99 - 100 BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008, Absatz-Nr. (1 - 194)]. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Nach derzeit gültiger Rechtsauffassung ist es durchaus erlaubt, MitarbeiterInnen (auch Putzfrauen/männer) im Raucherraum Servicearbeiten ausführen zu lassen. Es empfiehlt sich allerdings, von jenen zuvor eine jederzeit widerrufbare Freiwilligkeitserklärung unterschreiben zu lassen.
Sogar Türen zwischen Raucherraum und Nichtraucherbereich sollen mancherorts nun auch noch verschlossen und unbenutzbar gemacht werden, wenn der Raucherbereich einen weiteren Zugang z.B. von der Straße oder einem Flur hat.
Selbst Forderungen nach einem separaten Fluchtweg aus dem Raucherraum – unter Umgehung des Nichtrauchergastraumes – machen die Runde, eine Forderung, die sich in der Praxis fast durchgängig NICHT realisieren lässt. Gäbe es einen solchen Fluchtweg, würde sicherlich auch noch das Servieren über diesen Zugang gefordert werden.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen vom Wirt gefordert wurde, seinen Gästen das Rauchen im Freien vor dem Eingangsbereich (hier standen Tische) zu untersagen, da der Rauch in die Gaststätte ziehen könnte. Und nun werden mancherorts die Wirte auch noch aufgefordert, ihre Stühle und Tische in der Außengastronomie um 22 Uhr zu entfernen, obwohl es zu keinerlei Ruhestörung oder Hinweisen seitens der Anwohner gekommen ist.
Ehemalige Gäste berichten immer wieder, dass sie nun insbesondere zum Speisen nicht mehr in die Gaststätte gehen, da sie selbst oder ihre Freunde bzw. Verwandte auf die Zigarre/Zigarette nach dem Essen nicht verzichten wollen. Das Speisen als kulturhistorisches und soziales Gut wird ihnen vorenthalten. Das Angebot an „gemütlichen“ Speisegaststätten mit abgetrenntem Raucherraum sei zu gering und die soziale Situation einer Gruppe leide darunter, dass die Raucher von Zeit zu Zeit in Nichtraucherspeiserestaurants immer wieder die gemütliche Runde verlassen müssten, um zu rauchen. Die Gästezahl und Verweildauer ist (auch krisenbereinigt) zurück gegangen. Die von der Senatorin Katrin Lompscher vorausgesagte höhere Nichtrauchergästezahl kommt in der Gastronomie nicht an.
Fazit: Neben der erwarteten und befürchteten, zwischenzeitlichen Schließung von – nun vor allem – Einraum-Speisegaststätten haben es die Wirte jetzt mit einer Vielzahl unvorhersehbarer Auslegungsproblemen mit dem novellierten Gesetz zu tun, eine Gefahr, auf die schon lange sowohl der DEHOGA als auch die Initiative für Genuß Berlin hinwies. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber hier – auch OHNE Anrufung von Gerichten – kurzfristig Vertrauen und Rechtssicherheit wieder zu gewinnen vermag.
Schon Benjamin Franklin (17.01.1706-17.04.1790) wusste:
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
Volksbegehren gegen Rauchverbot: Die Zahlen
Am 25. Mai 2009 endete die Eintragungsfrist für das von der Initiative für Genuß Berlin e.V. angestrebte Volksbegehren. Gestern teilte der Landeswahlleiter das Ergebnis mit.
Wenn auch die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde, sollte das Volksbegehren nicht als „gescheitert“ angesehen werden. Schließlich konnte die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Katrin Lompscher, ihre ursprüngliche Idee eines absoluten Rauchverbotes nicht durchsetzen. Dennoch bleibt es in einer Zeit, da die Berliner Gastronomie (Restaurants, Clubs, Kneipen, Imbissstuben) im ersten Quartal 2009 einen realen Umsatzrückgang von 10,8 % mit Personalabbau von 5,1% zu bewältigen hat[1] bei einer erheblichen Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung der Berliner Bürger, Gäste, Raucher und Wirte, die es im Interesse der Vermeidung fortschreitender oder gar noch stärkerer Umsatzrückgänge, in weiteren gemeinsamen Anstrengungen mit der Politik zu überwinden gilt.
Es zeigte sich, dass es für den Bürger sehr schwierig ist, das Instrument des Volksbegehrens als demokratisches Mittel zu nutzen oder davon überhaupt Kenntnis zu erhalten. Die erfolgreiche Realisierung der zweiten Stufe eines Berlin-weiten Volksbegehrens ist nur mit einer strategisch geführten und an „Wahlkampf“ erinnernden Kampagne in großem Stil machbar, wie die beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigten. Dazu bedarf es erheblicher finanzieller Mittel, die einer kleinen Bürgerinitiative - wie der Initiative für Genuß - nicht zur Verfügung standen und stehen können. Somit ist das Volksbegehren als basisdemokratisches Bürgerinstrument zur politischen Willensbildung nicht geeignet.
Hinzu kommt, dass die Anforderungen im Berliner „Abstimmungsgesetz“ unrealistisch hoch erscheinen. Dies soll ein Vergleich mit den gerade erfolgten Europawahlen in Berlin veranschaulichen: Keine der etablierten, rot-roten Regierungsparteien konnte – trotz umfangreicher Plakatierung, Wahlwerbung in Rundfunk, Fernsehen und Presse - die für ein Volksbegehren vorgegebene Zahl von 7 Prozent (171.000) Wählerstimmen erreichen.
Die Initiative für Genuß Berlin bedankt sich bei allen Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Stimme gegeben haben für Freiheit, Selbstbestimmung und ein rücksichtsvolles Miteinander.
[1] Quelle: Pressemitteilung 172, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 03.06.2009.
Die von Gastronomen in persönlichen Gesprächen „gefühlten“ Werte fallen deutlich
höher aus!
| Kontakt: | Thoma Michel | (0176) 27 91 95 30 | eMail: Info@Genussinitiative-Berlin.de |
| Detlef Petereit | (0176) 27 17 58 69 |
Geändertes Rauchverbotsgesetz ab 28. Mai 2009 in Kraft
Das am 27. Mai 2009 im “Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin” veröffentlichte “Erste Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes” vom 14. Mai 2009 tritt am heutigen Tag in Kraft.
Volksbegehren gegen Rauchverbot beendet
Die Initiative für Genuß Berlin e.V. hat in der Zeit vom 26. Januar bis 25. Mai 2009 ein Volksbegehrens gegen das vom Berliner Senat erlassene Rauchverbot in Gaststätten betrieben. Das Ziel, während dieser Zeit 170.000 Unterstützungsunterschriften zu sammeln, wurde nicht erreicht. In Berlin gibt es nach Senatsangaben ca. 6.000 Gaststätten, Clubs und Kneipen sowie 820.000 Raucher.
Es wurden ca. 400.000 Unterschriftsbögen sowie ca. 15.000 Poster in Berlin verteilt. Die Initiative hat versucht, mit mehreren hundert Sammelhelfern und vielen Gastronomen, die das Volksbegehren aktiv unterstützt haben, die erforderlichen Unterschriften wieder einzusammeln. Flankiert wurde dies durch eine Vielzahl von Aktivitäten wie Stände bei Großveranstaltungen, Presseanzeigen, Werbung im U-Bahn-Fernsehen und einem Flugzeug-Banner über der Stadt. Anfangs gab es in den Medien ein großes Echo zum Thema Rauchverbot, welches aber später deutlich zurückging.
Leider haben auch die vergangenen Berliner Volksbegehren und -entscheide gezeigt, dass der Bürger das demokratische Instrument „Volksbegehren“ bewusster einsetzen sollte. Für das Erreichen politischer Veränderungen darf nicht nur geredet, sondern muss auch gehandelt werden. Hinzu kommt, dass die Anforderungen im Berliner „Abstimmungsgesetz“ unrealistisch hoch erscheinen.
Dennoch ist die Initiative für Genuß Berlin sehr stolz auf das Erreichte. Bereits 2007 wurde von der Initiative ein Gesetzentwurf vorgelegt, der das Land Berlin vor der Niederlage einer Klage in Karlsruhe bewahrt hätte. Die erste und die zweite Stufe des Volksbegehrens haben zu vielen, auch politischen, Diskussionen über das Rauchverbot und schließlich zu weitreichenden Ausnahmeregelungen vom absoluten Rauchverbot im neuen Berliner Gesetz geführt. Dennoch bleibt eine erhebliche Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung der Berliner Bürger, Raucher, Gäste und Wirte, die es in weiteren gemeinsamen Diskussionen mit der Politik zu überwinden gilt.
Abschließend wird festgestellt, dass ein Volksbegehren als Bürgerinstrument mit einem Mini-Budget aus Kleinspenden und Eigenbeiträgen nicht durchführbar ist. Die Erreichung der zweiten Stufe wäre nur mit einer wahlkampfmäßig geführten Kampagne in großem Stil machbar, wie ein Vergleich mit den beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigt. Hier stellt die Initiative die Frage: Ist unter diesen Bedingungen ein Volksbegehren überhaupt noch ein basisdemokratisches Werkzeug?
Die Initiative für Genuß bedankt sich recht herzlich bei den vielen tausend toleranten Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Stimme für das Volksbegehren abgegeben haben sowie bei allen Sammelhelfern und Unterstützern. Die Initiative sieht dies als ein Votum, auch weiterhin für Gleichberechtigung und Bürgerrechte aktiv zu sein sowie die Politik auf Ungerechtigkeiten hinzuweisen.
Initiatoren des Volksbegehrens kritisieren Senat für halbherziges Vorgehen in Sachen Rauchverbot
Am 30. April 2009 um 18:18 Uhr hat das Abgeordnetenhaus von Berlin auf Antrag der rot - roten Koalition das neue geänderte Nichtraucherschutzgesetz für Berlin beschlossen. Die „Initiative für Genuß Berlin e.V.“, die ein Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten betreibt, begrüßt dass der Senat den Druck aus der Bevölkerung ernst nimmt und sich zu Konzessionen bereit erklärt hat. Gleichzeitig bemängelt die Initiative die Inkonsequenz des Gesetzes und den fehlenden Mut der Politik, eine echte Wahlfreiheit für Gäste und Wirte herzustellen.
Das Ziel des Gesetzes lautet wörtlich: „Der Landesgesetzgeber ist um einen schonenden Ausgleich zwischen den Belangen des Nichtraucherschutzes und den Interessen des Gaststättengewerbes bemüht und verzichtet auf die Verhängung eines absoluten Rauchverbotes in Gaststätten“. Vorgesehen ist, das Rauchen in Eckkneipen mit einer Raumgröße (incl. Tresen) von maximal 75 Quadratmetern sowie in separaten Räumen in Gaststätten zu gestatten. Das Servieren von vor Ort zubereiteten Speisen sowie der Zutritt für unter 18-jährige bleibt jedoch in den Einraumgaststätten verboten.
Thoma Michel, Sprecher der „Initiative für Genuß Berlin“, sieht in dem Kompromiss eine vertane Chance: „Leider konnte sich die Politik nicht dazu durchringen, eine echte Wahlfreiheit herzustellen, bei der jeder mündige Bürger selbst entscheiden kann, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal besuchen möchte. Trotzdem sehen wir es als einen Erfolg, dass unsere Stimme Gehör findet und zumindest das schlimme Szenario eines absoluten Rauchverbots vermieden werden konnte.“ Die gefundene Speisenregelung sieht er als repräsentativ für die Inkonsequenz des gesamten Gesetzes: „Jetzt darf einem der Gastwirt zwar eine Bulette zum Bier anbieten, sie aber nicht warm machen. Das ist exemplarisch für das gesamte Gesetz.“
Volksbegehren gegen das Rauchverbot geht in die Luft

Die Initiative für Genuß Berlin e.V. macht am Montag, dem 27. April 2009, mit einem fliegenden Banner über der Stadt auf das Volksbegehren „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – Kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ aufmerksam. Sechs Stunden lang wird ein Flugzeug ein Banner mit der Aufschrift „www.GegenRauchverbot.de” hinter sich her ziehen und über Berlin kreisen. Auf der Internet-Seite kann man sich über das Volksbegehren informieren sowie die Unterschriftslisten herunterladen.
Die Initiative will einen Monat vor Ablauf der Abgabefrist die Berlinerinnen und Berliner dazu aufrufen, ihre Zustimmungsunterschrift für das Volksbegehren zu leisten. Es wird dazu aufgerufen, sich jetzt an der Unterschriftenaktion zu beteiligen und die bisher vorhandenen Unterschriften an die Initiative zurückzugeben.
Die Initiative für Genuß Berlin e.V. steht für die Berücksichtigung der Nichtraucherinteressen dort, wo der Mensch sich aufhalten muss (z.B. öffentliche Gebäude oder Verkehrsmittel); sie kämpft jedoch für Selbstbestimmung und gegen ein pauschales Rauchverbot dort, wo sich der Mensch aufhalten kann (z.B. in Gaststätten und im Freizeitsektor).
Ende Januar 2009 hat die Initiative mit der 2. Stufe des Volksbegehrens gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten begonnen. Bis zum 25. Mai müssen 170.000 Stimmen zusammengetragen werden, um dieses 2bundesweit einmalige Volksbegehren zu einem Erfolg zu führen.
Nach der Gesetzeslage ist das Ergebnis eines erfolgreichen Volksentscheides in Berlin rechtlich bindend und muss vom Senat umgesetzt werden.
3. Europäische Clubnacht in Berlin
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