Horita-Wolf-Gedenkfahrt der Stammtisch-Freunde
Kurz nach ihrem 86. Geburtstag mussten wir von einer Verfechterin der Freiheit für Gäste und Wirte Abschied nehmen, von Horita Wolf. Sie organisierte über über zwei Jahrzehnte den kontinuierlichsten Stammtisch Berliner Wirte. Dieser Stammtisch führte nun in ehrendem Gedenken am 18.08.2010 die noch von ihr geplante sommerliche Dampferfahrt durch.
Seit 2007 unterstützte Horita Wolf unsere Initiative für Genuß Berlin. Sie als Nichtraucherin, aber in ihrer Funktion als Bezirksbeauftragte Gastronomie für Charlottenburg-Wilmersdorf exzellente Gastronomin mit dem richtigen Gespür für Gäste und ihre lieben Kollegen, setzte sich vom ersten Tag an gegen überzogene Rauchverbote und für die „Wahlfreiheit der Gäste und Wirte“ ein. Gern hat sie uns in ihrer kurzen, klaren und bestimmten Art auf Fragen geantwortet. Gemeinsam mit anderen Stammtischmitgliedern hat sie sich - trotz ihres fortgeschrittenen Alters - aktiv am Verteilen und Einsammeln der Unterschriftenlisten für unser Volksbegehren beteiligt.
Mit einer gehörigen Portion Unverständnis – bis Wut – reagierte Horita Wolf zur Zeit des Volksbegehrens auf Kolleginnen und Kollegen, die sich gar nicht oder nur oberflächlich an der Unterschriftensammlung beteiligten. Mit gleichem Unverständnis nahm sie dann auch das Ergebnis des Volksbegehrens zur Kenntnis.
In Würdigung ihres Einsatzes für unser Anliegen ergriff die Initiative für Genuß Berlin mit einem kurzen Statement während der Gedenkfahrt das Wort. Dabei wurde auch über die bevorstehende Volksinitiative zur Erzwingung eines absoluten Rauchverbotes in Berliner Gaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Clubs und auf Kinderspielplätzen berichtet. Mit diesem Ziel formiert sich seit mehreren Monaten ein selbst ernanntes „Bündnis Frische Luft für Berlin“ als Zusammenschluss aus „Forum Rauchfrei“ (Berlin), „Nichtraucherbund Berlin-Brandenburg e.V.“ und „Pro Rauchfrei e.V.“(München).
Diese Information sorgte für lebhaftes Unverständnis und Ablehnung gegenüber Bestrebungen nach weiterer Verschärfung des Rauchverbotsgesetzes in Berlin.
Die Initiative für Genuß Berlin kündigte Widerstand gegen derartige Vorhaben an und fand in diesem Kreis sogleich eine Vielzahl UnterstützerInnen.
Wir sind überzeugt, dass auch Horita Wolf uns bei unserem erneuten Bestreben tatkräftig unterstützt hätte.
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Unser Standpunkt:
Wahlfreiheit – auch und vor allem in Bezug auf die persönliche Lebensführung – ist ein hart erkämpftes und wichtiges Recht in unserer freiheitlichen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Erwachsene Menschen, die es vorziehen zu rauchen oder eben nicht zu rauchen, müssen in ihrer Wahl gleichermaßen respektiert werden. Wichtig dabei ist, dass erwachsene Menschen aber auch weiterhin das Recht behalten, zu entscheiden, ob sie rauchen wollen oder nicht. Je mehr Rauchverbote und Verordnungen erlassen werden, desto mehr wird diese Wahlfreiheit eingeschränkt. Wenn Nichtraucher das (unbestrittene) Recht auf „Räume“ haben, in denen sie sich wohl fühlen, gilt dasselbe Prinzip auch für Raucher. Eine unterschiedliche Behandlung von Rauchern und Nichtrauchern, bei der die Raucher keine Stimme mehr haben und ihnen kein Raum mehr belassen wird, ist eine verbotene Ungleichbehandlung.
Tatsächlich aber werden Raucher mehr und mehr als „Menschen mit Fehlverhalten“ oder als „Störenfriede“ betrachtet, von denen Anpassung an das Mehrheitsverhalten verlangt wird. Dieser Entwicklung ist entgegenzuwirken, denn sie widerspricht dem Gedanken einer pluralistischen Gesellschaft und der Wahlfreiheit des Einzelnen auf seine persönliche Lebensgestaltung. Wir ermuntern unsere rauchenden Mitbürger, Ihre berechtigten Interessen wieder selbstbewusst und offensiv zu vertreten.
Raucher sind ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft. Auch regelmäßig oder vielrauchenden Menschen darf die Teilhabe am öffentlichen Leben durch immer weiter gehende Rauchverbote nicht unmöglich gemacht werden.
Konservativ geschätzt sind mehr als 25 % aller erwachsenen Bundesbürger Raucher, in Berlin sind es deutlich über 30 %. Ihnen ist eine adäquate Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ohne dass sie dabei zu „temporären Nichtrauchern“ mutieren müssen. Denn hier gilt wie überall: Minderheitenschutz ist keine Frage von Mehrheiten!
Bei nüchterner Betrachtungsweise dürfte eine grundsätzliche Einigung auf die Zulassung von Rauchergaststätten,Raucherarbeitsplätzen u.ä. kein wirkliches Problem darstellen. Wo immer mit Hilfe von technischen Lösungen und/oder durch die Trennung von Rauchern und Nichtrauchern ein ausreichender Schutz der Nichtraucher vor der Belästigung durch Tabakrauch gewährleistet werden kann, ist diese Lösung einem Verbot vorzuziehen.
Bitte lächeln!

Ein Beitrag des Karikaturisten Gerhard Neuman zur Rauchverbotsgesetzgebung.
Mehr unter http://webtanz.de/.

2. Weltkonferenz der TICAP
Am Montag, den 15. März 2010, fand im niederländischen Parlamentsgebäude (Nieuwspoort) in Den Haag die zweite Weltkonferenz der TICAP (The International Coalition Against Prohibition) statt, bei der auch die Initiative für Genuß vertreten war.
Unter dem Thema “Ist der Gast König? Prohibition und die Gastronomie-Branche” wurde zu Fragen der wirtschaftlichen Auswirkungen von Rauchverboten in der Gastronomie, eine Kampagne zur Beendigung der Alkoholfreiheit, Zivilgesellschaft und Prohibition sowie den Kampf gegen die Prohibitionen, die Anti-Rauch-Bewegung und globale Korruption informiert und diskutiert.
Die Veranstaltung stand im Zeichen des ehrenden Gedenkens an den kürzlich verstorbenen Gian Turci.
Weitere Informationen, Texte und Videoaufzeichnungen finden Sie >hier<.

Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung tagte in Hamburg
Am 21. und 22. Februar 2010 tagte auf Einladung der “Raucherrebellen Hamburg - Selbstbestimmung für die Gastronomie” die vierte Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung.
Dabei informierten sich die Teilnehmer über den Stand der gegenwärtigen Rauchverbotsgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern. Es wurden Themen wie die um sich greifende Verbotskultur in Deutschland sowie der Umgang mit Straßenlärm und dessen Folgen für das Rauchen auf öffentlichem Straßenland diskutiert.
Die Teilnehmer der Bundesversammlung wurden über den Inhalt der auf der ersten Weltkonferenz der TICAP in Brüssel 2009 initiierten “Brüsseler Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität” informiert. Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Bundesversammlung einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft in der TICAP stellt, dem mittlerweile stattgegeben wurde.
Des weiteren wurde die am 30. November 2009 im Europäischen Parlament angenommene “Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen” auf das Schärfste verurteilt. Die Forderung in der Empfehlung, das Denunziantentum gegen Raucher in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zu etablieren, stören das in der Gesellschaft gewachsene friedliche, soziale Zusammenleben zutiefst.
Die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung wird auch weiterhin als zentrale bundesweite Plattform von Vereinen und Initiativen dienen, die sich gegen die zunehmende Beschränkung der persönlichen Freiheit durch staatliche Bevormundung und Verbote zur Wehr setzen.
Brüsseler Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität
„The International Coalition against Prohibition“ (TICAP) [Die Internationale Koalition gegen Prohibition] hat derzeit 27 Organisationen aus acht Ländern unter ihrem Dach vereint. Die Initiative für Genuß Berlin e.V. ist seit Anfang 2009 assoziiertes Mitglied der TICAP. Die TICAP steht für den Schutz der freien Entscheidung und des Lebensstils vor staatlicher Gängelung sowie für den Kampf gegen Prohibition in all ihren Erscheinungsformen. Im Ergebnis der 1. Weltkonferenz gegen Prohibition wurde die „Brüsseler Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität“ verabschiedet. Personen aus allen gesellschaftlichen Bereichen haben sich weltweit dieser Erklärung angeschlossen.
Die Brüsseler Erklärung liegt nun auch in deutscher Übersetzung vor und kann hier von Ihnen unterzeichnet werden.
Für die elektronische Zustimmung bitte auf „Sign the Brussels Declaration“ oder >hier< klicken.
Die Initiative für Genuß Berlin möchte Ihnen die Zustimmung zur Brüsseler Erklärung empfehlen. Sie leisten damit einen wirksamen Beitrag für Toleranz und Freiheit sowie gegen Diskriminierung und sinnlose Verbote.
„Ähnlich wie die Manhattaner Erklärung zum Klimawandel, die langsam in die Politik und die öffentliche Meinung vordringt”, so John Gray, Vorsitzender der TICAP, „wird auch die Brüsseler Erklärung an Bedeutung gewinnen, wenn es um wissenschaftliche Integrität im Bereich der Lifestyle-Verbote geht.“
Möglichkeiten zum Umgang mit dem Rauchverbot in Berliner Gaststätten
In loser Folge sollen hier Möglichkeiten beschrieben werden, wie Berliner Wirte mit dem Rauchverbot in Gaststätten umgehen können. Gern können die Besucher dieser Seite weitere in Berlin bestehende Beispiele hier veröffentlichen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!
Grundsätzlich sei vorausgeschickt, dass die Initiative für Genuß Berlin e.V. keine juristische Verantwortung für die nachfolgenden Beispiele übernehmen kann. Auch eine formale Rechtsberatung ist uns nicht möglich. Falls es bei der einen oder anderen Umgehungsvariante wider Erwarten Diskussionen mit den Ordnungsämtern geben sollte, kann der betroffene Gaststättenbetreiber aber gern in Kontakt mit uns treten.
Einrichtung eines Raucherraumes
Wenn eine Gaststätte größer als 75 m² ist (Tresenbereich muss mitgerechnet werden), dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Die Gastfläche baulich bis auf 75 m² verkleinern und als sogenannte Einraumkneipe betreiben oder
- die Einrichtung eines separaten Raucherraumes.
Bei dem Bau eines Raucherraumes ist zu beachten, dass dieser weniger Sitzplätze aufweisen muss, als der Gaststätten-Hauptraum. Der Raum muss über schließbare Türen verfügen, Vorhänge oder Schiebetüren reichen hier nicht aus. Der Eingangsbereich der Gaststätte sowie der Weg zu den Toiletten müssen rauchfrei sein. In solcherart ausgestatteten Gaststätten dürfen Speisen und Getränke in vollem Umfang (also auch im Raucherbereich!) serviert werden.
Ein Beispiel für eine solche Umgestaltung bietet die Kneipe „Kasiske“ in Berlin-Friedrichshain. Da sich in dieser schlauchartigen Gaststätte die Toiletten ganz hinten befinden, beschritt man hier einen ungewöhnlichen Weg: Es wurde ein sogenannter „Nichtrauchertunnel“ eingebaut, der die nicht rauchenden Gäste aus dem vorderen Tresenraum nach hinten zu den Toiletten führt. Der mittlere Raum der Kneipe wurde zu diesem Zweck in ganzer Länge geteilt. Eine Hälfte fungiert nun als Raucherraum, dieser ist durch eine neu gebaute Wand vom „Nichtrauchertunnel“ abgetrennt.
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Bilder aus der Bauphase zur Abtrennung des Raucherraumes.
![]() Eingang zum Raucherraum |
![]() Raucherraum Innenansicht |
![]() Nichtrauchertunnel zur Toilette |
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Die Einraumkneipe
Wenn eine Gaststätte incl. Tresenbereich über weniger als 75 m² verfügt, dann kann der Wirt diese als Rauchergaststätte betreiben, für die sich inzwischen auch der Begriff „Einraumkneipe“ eingebürgert hat. Voraussetzung hierfür ist weiterhin, dass im Eingangsbereich eine klare Kennzeichnung als Rauchergaststätte erfolgt sowie darüber informiert wird, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten. Weiterhin dürfen in diesen Kneipen keine „vor Ort zubereiteten Speisen“ gereicht werden.
Wirtin Monika Hilgendorf von der Rauchergaststätte „Kindl am Karl-Marx-Platz“ in Berlin-Neukölln fand jedoch folgenden legalen Dreh, um ihre Gäste nicht hungern zu lassen: Sie verkauft ihnen z.B. Hot Dogs so, wie sie sie eingekauft hat: Fertig belegt, eingeschweißt und kalt, also in „nicht zubereiteter Form“. Der Rest ist Sache des Gastes, der den Hot Dog im von ihr bereitgestellten Mini-Ofen zubereitet und mit an seinen Tisch trägt. Werden bald Mikrowelle, heißer Stein, Fondue-Topf und Herd Einzug in den Gastraum von Rauchergaststätten halten?
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Wirtin Monika Hilgendorf darf nur zusehen, wie ihr Gast den Hot Dog in den Ofen schiebt. |
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| Auch wenn der Gast den Hot Dog wieder aus dem Ofen zieht und mit an seinen Platz nimmt, darf sie nicht behilflich sein. Anderenfalls würde die Wirtin gegen das Berliner Rauchverbotsgesetz verstoßen, welches ihr verbietet, an Ort und Stelle zubereitete Speisen zu verabreichen, weil sie eine Rauchergaststätte betreibt. | ![]() |
| Das Gesetz verbietet jedoch nicht, in einer Rauchergaststätte zu speisen! | ![]() |
Ziele der Parteien nicht dem Wähler verborgen halten
Die Initiative für Genuß Berlin, als aktives Mitglied der „Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung“ von Anfang an, veröffentlich hier eine Pressemitteilung der Bundesversammlung und unterstützt diese Aktion:
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Pressemitteilung: Die „Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung“ ist eine zentrale, bundesweite Plattform von Vereinen und Initiativen, die sich gegen die zunehmende Beschränkung der persönlichen Freiheit durch staatliche „Bevormundung“ und Verbote zur Wehr setzen. |
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Rauchverbote haben in den letzten Monaten in Deutschland zu emotionalen Diskussionen zwischen Bürgern, Gästen, Wirten, der Exekutive und Legislative geführt. In etlichen Bundesländern sind die vom Bundesverfassungsgericht 2008 geforderten Neuregelungen bereits in Kraft, andere müssen noch in diesem Jahr nachziehen. Große Teile der (rauchenden und Gastronomie-Arbeitsplätze schaffenden) Wähler sind verunsichert, Lebensqualität und Arbeitsplätze sind bedroht. Und nicht zuletzt erleben wir gerade im Saarland, wie schnell genusspolitische Parteipositionen auf dem Altar der Macht geopfert werden könnten.
Die Themen Rauchverbot und Alkoholprävention finden im Wahlkampf keinen Platz. Auch in den Wahlprogrammen der Parteien sind nahezu keine Positionen dazu zu finden.
Viele Wähler fragen sich nun, welche Positionen und Absichten ihre Partei resp. ihre Bundestagskandidaten während der kommenden Legislaturperiode hinsichtlich dieser beiden Sachverhalte umzusetzen gedenken.
Anlässlich der Sächsischen Landtagswahl hat eines der Mitglieder unserer Bundesversammlung GFS eine Umfrage unter den Kandidaten und den Parteien durchgeführt (vgl. www.mensch-bRAUCHt-toleranz.de). Die Ergebnisse zeigen, dass beim Thema Genussverbote ein breites Meinungsspektrum sowohl zwischen den offiziellen Positionen der Parteien als auch unter den persönlichen Ansichten der Kandidaten besteht. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesparteien ihrerseits wiederum andere Positionen und Ziele verfolgen. Sei es zum einen, da die gesetzgeberischen Möglichkeiten im Bund andere sind als auf Länderebene, oder sei es, dass auf Bundesebene traditionelle, ländertypische Einflüsse weniger Gewicht aufweisen.
Der Wähler hat ein Recht darauf, über die Ziele der Parteien informiert zu werden.
Zu diesem Zweck hat die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung bei ihrer Zusammenkunft im August 2009 beschlossen, zur Bundestagswahl angetretene Parteien und Kandidaten zu befragen und die Positionen kurzfristig vor der Wahl den interessierten Wählern, wie auch den noch unentschlossenen (Nicht-)Wählern zugänglich zu machen. Sie will damit einen bescheidenen Beitrag zu einer transparenten und aktiven Demokratie leisten.
Die Ergebnisse werden am 17. September 2009, zehn Tage vor der Bundestagswahl, auf den verschiedenen Homepages unserer Vereine/Initiativen , eine weitere Pressemitteilung, sowie über einen bundesweit verteilten Info-Flyer zur Verfügung gestellt.
Kontakt:
Bundesversammlung für Genuss, Freiheit, Selbstbestimmung
Der Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 – 577 09 309
eMail: Bundesversammlung-GFS@public-files.de
Dritte Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung erfolgreich beendet
Nach mehrtägigen, intensiven und erfolgreichen Beratungen endete heute in München die „Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung“ als bundesweites Treffen vieler Vereine und Initiativen, die sich gegen die zunehmende Beschränkung der persönlichen Freiheit durch staatliche Bevormundung und Verbote zur Wehr setzen. Die Initiative für Genuß - Berlin, Ausrichter der vorigen Bundesversammlung und von Anfang an mit dabei, war auch diese Mal wieder vertreten.
Die Teilnehmer der Bundesversammlung kritisieren scharf die faktische Abschaffung der „Raucherklubs“ in Bayern. Die Raucherklubs waren ein funktionierendes und von einer großen Mehrheit der Gäste gewünschtes und akzeptiertes Mittel, um Ungleichbehandlungen der gastronomischen Betriebe abzumildern und den Rauchern nicht nur ein breiteres Angebot gastronomischer Einrichtungen anzubieten, sondern ihnen auch die Auswahl zu erleichtern.
Bei der Verabschiedung von Nichtraucherschutzgesetzen in den Bundesländern sollte dem Beispiel Nordrhein-Westfalens gefolgt werden: Raucherklubs mit einer festen Mitgliederstruktur müssen frei über ihre Raucherpolitik entscheiden können.
Geschlossene Gesellschaften und Vereine müssen schon aus ihrer Definition als NICHTöffentliche Veranstaltungen/Organisationen frei über das Nichtrauchen oder Rauchen entscheiden können.
Die Forderung einer einheitlichen Lösung der Rauchverbote in Deutschland oder gar Europa war innerhalb der Bundesversammlung NICHT konsensfähig. Eine einheitliche Lösung würde zwar einerseits sehr zur Beruhigung der aktuellen Lage, gerade in der Umgebung der Landesgrenzen, führen. ABER andererseits steht sie dem föderalen Charakter Deutschlands und dem auf Einzelstaaten beruhenden Konzept der EU entgehen. Regionalen, kulturellen wie klimatischen Unterschieden kann mit regionalen/föderalen Lösungen besser entsprochen werden.
Die Bundesversammlung stellt mit großer Sorge fest, dass nach dem medialen und gesetzgeberischen Feldzug gegen das Rauchen, schon seit einiger Zeit der Alkohol als nächstes in die Schusslinie gerät. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen, und einige Bundesländer arbeiten bereits an einer diesbezüglichen Gesetzgebung. Forderungen nach Warnhinweisen auf den Flaschen, Werbeverbote, Konsumverbote in der Öffentlichkeit (z.B. der misslungene Versuch in Freiburg) sowie Verkaufseinschränkungen in Gastronomie und Handel sind da nur einige Beispiele. Auch die immer öfter ins Blickfeld gerückte Berichterstattung über sog. „Komasaufen“ ist im Rahmen einer medialen Offensive der Passivrauchdiskussion ähnlich: Gefahren werden heraufbeschworen, Handlungsbedarf wird suggeriert, Verbote werden gefordert - und schließlich umgesetzt.
Die Bundesversammlung bekräftigt per Beschluss erneut, sich auch weiterhin in regelmäßigen Abständen zu treffen und dabei Diskussions- und (besonders auch) Handlungsplattform für Organisationen, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen zu sein, welche sich aktiv gegen einen alles kontrollierenden (Nanny-)Staat einsetzen und für eine offene, vor allem tolerante und selbstbestimmte Gesellschaft votieren.
Die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung will und wird sich konstruktiv für einvernehmliche Lösungen in die Verbotsproblematiken einbringen. Um dieses Ziel effizient zu erreichen wurde Detlef Petereit, Mitglied der „Initiative für Genuß – Berlin“, von der Bundesversammlung als Bundesgeschäftsführer unter dem Aufsitz des Wahlleiters Jürgen Füssel einstimmig gewählt. Er soll als zentraler Ansprechpartner für die Politik, Presse, Wirtschaftsvertreter sowie Bürger und Wirte fungieren und die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit uns Selbstbestimmung in Zukunft vertreten.
Die nächste Bundesversammlung findet Ende Januar 2010 in Hamburg statt.
Das Leben mit dem novellierten Berliner Rauchverbotsgesetz
Seit 66 Tagen ist das novellierte Rauchverbotsgesetz in Berlin in Kraft. Grund genug, sich mal bei den Gästen und Wirten umzuhören, wie sie mit den neuen Vorschriften leben und umgehen können.
Es zeigt sich deutlich, dass ein für Berlin einheitliches Gesetz in den unterschiedlichen Bezirken auch unterschiedlich umgesetzt wird. Aus ursprünglich zwei strafbewährten Ordnungswidrigkeitstatbeständen wurden nach der Novellierung neun, aber nach wie vor gibt es noch immer keine einheitlichen Vollzugshinweise. Unsicherheit, Misstrauen, Unfrieden, Strafen und Einschüchterungen bestimmen den Alltag zwischen politischem Willen, Wirten und Behörden.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hielt es sogar für erforderlich, im Rathaus Kreuzberg, in der Yorkstraße, eine „zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Gastronomen aus dem Bezirk“ einzurichten und einen formalisierten Anmeldebogen für die Anmeldung von Rauchergaststätten zu versenden. Hält man die Wirte hier nicht für fähig, ihren Verpflichtungen nachzukommen?
Und dann wird ausgerechnet in diesem versandten Material das „z.B. Haltbarmachen durch Kühlen oder Tiefkühlen“ als „entfernte Maßnahmen“ der Zubereitung von Speisen erfasst und den Wirten von Rauchergaststätten untersagt. Eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ergab hingegen: „Auch das aus lebensmittelhygienischen Gründen notwendige vorübergehende Kühlen der essfertigen Speisen ist grundsätzlich zulässig“!
Immer wieder werden in einigen Bezirken Gastronomen verunsichert und eingeschüchtert, indem versucht wird, ein Serviceverbot für MitarbeiterInnen im abgetrennten Raucherraum durchzusetzen. Und dies geschieht, obwohl sich sogar das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 30. Juli 2008, zwar unaufgefordert, so doch deutlich zu dieser Problematik äußerte [vgl. Absatz-Nr. 99 - 100 BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008, Absatz-Nr. (1 - 194)]. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Nach derzeit gültiger Rechtsauffassung ist es durchaus erlaubt, MitarbeiterInnen (auch Putzfrauen/männer) im Raucherraum Servicearbeiten ausführen zu lassen. Es empfiehlt sich allerdings, von jenen zuvor eine jederzeit widerrufbare Freiwilligkeitserklärung unterschreiben zu lassen.
Sogar Türen zwischen Raucherraum und Nichtraucherbereich sollen mancherorts nun auch noch verschlossen und unbenutzbar gemacht werden, wenn der Raucherbereich einen weiteren Zugang z.B. von der Straße oder einem Flur hat.
Selbst Forderungen nach einem separaten Fluchtweg aus dem Raucherraum – unter Umgehung des Nichtrauchergastraumes – machen die Runde, eine Forderung, die sich in der Praxis fast durchgängig NICHT realisieren lässt. Gäbe es einen solchen Fluchtweg, würde sicherlich auch noch das Servieren über diesen Zugang gefordert werden.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen vom Wirt gefordert wurde, seinen Gästen das Rauchen im Freien vor dem Eingangsbereich (hier standen Tische) zu untersagen, da der Rauch in die Gaststätte ziehen könnte. Und nun werden mancherorts die Wirte auch noch aufgefordert, ihre Stühle und Tische in der Außengastronomie um 22 Uhr zu entfernen, obwohl es zu keinerlei Ruhestörung oder Hinweisen seitens der Anwohner gekommen ist.
Ehemalige Gäste berichten immer wieder, dass sie nun insbesondere zum Speisen nicht mehr in die Gaststätte gehen, da sie selbst oder ihre Freunde bzw. Verwandte auf die Zigarre/Zigarette nach dem Essen nicht verzichten wollen. Das Speisen als kulturhistorisches und soziales Gut wird ihnen vorenthalten. Das Angebot an „gemütlichen“ Speisegaststätten mit abgetrenntem Raucherraum sei zu gering und die soziale Situation einer Gruppe leide darunter, dass die Raucher von Zeit zu Zeit in Nichtraucherspeiserestaurants immer wieder die gemütliche Runde verlassen müssten, um zu rauchen. Die Gästezahl und Verweildauer ist (auch krisenbereinigt) zurück gegangen. Die von der Senatorin Katrin Lompscher vorausgesagte höhere Nichtrauchergästezahl kommt in der Gastronomie nicht an.
Fazit: Neben der erwarteten und befürchteten, zwischenzeitlichen Schließung von – nun vor allem – Einraum-Speisegaststätten haben es die Wirte jetzt mit einer Vielzahl unvorhersehbarer Auslegungsproblemen mit dem novellierten Gesetz zu tun, eine Gefahr, auf die schon lange sowohl der DEHOGA als auch die Initiative für Genuß Berlin hinwies. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber hier – auch OHNE Anrufung von Gerichten – kurzfristig Vertrauen und Rechtssicherheit wieder zu gewinnen vermag.
Schon Benjamin Franklin (17.01.1706-17.04.1790) wusste:
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“













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