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Initiatoren des Volksbegehrens kritisieren Senat für halbherziges Vorgehen in Sachen Rauchverbot

Posted By Genussinitiative

Am 30. April 2009 um 18:18 Uhr hat das Abgeordnetenhaus von Berlin auf Antrag der rot - roten Koalition das neue geänderte Nichtraucherschutzgesetz für Berlin beschlossen. Die „Initiative für Genuß Berlin e.V.“, die ein Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten betreibt, begrüßt dass der Senat den Druck aus der Bevölkerung ernst nimmt und sich zu Konzessionen bereit erklärt hat. Gleichzeitig bemängelt die Initiative die Inkonsequenz des Gesetzes und den fehlenden Mut der Politik, eine echte Wahlfreiheit für Gäste und Wirte herzustellen.

Das Ziel des Gesetzes lautet wörtlich: „Der Landesgesetzgeber ist um einen schonenden Ausgleich zwischen den Belangen des Nichtraucherschutzes und den Interessen des Gaststättengewerbes bemüht und verzichtet auf die Verhängung eines absoluten Rauchverbotes in Gaststätten“. Vorgesehen ist, das Rauchen in Eckkneipen mit einer Raumgröße (incl. Tresen) von maximal 75 Quadratmetern sowie in separaten Räumen in Gaststätten zu gestatten. Das Servieren von vor Ort zubereiteten Speisen sowie der Zutritt für unter 18-jährige bleibt jedoch in den Einraumgaststätten verboten.

Thoma Michel, Sprecher der „Initiative für Genuß Berlin“, sieht in dem Kompromiss eine vertane Chance: „Leider konnte sich die Politik nicht dazu durchringen, eine echte Wahlfreiheit herzustellen, bei der jeder mündige Bürger selbst entscheiden kann, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal besuchen möchte. Trotzdem sehen wir es als einen Erfolg, dass unsere Stimme Gehör findet und zumindest das schlimme Szenario eines absoluten Rauchverbots vermieden werden konnte.“ Die gefundene Speisenregelung sieht er als repräsentativ für die Inkonsequenz des gesamten Gesetzes: „Jetzt darf einem der Gastwirt zwar eine Bulette zum Bier anbieten, sie aber nicht warm machen. Das ist exemplarisch für das gesamte Gesetz.“

Donnerstag, 30.04.2009

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