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Volksbegehren gegen Rauchverbot beendet

Posted By Genussinitiative

Die Initiative für Genuß Berlin e.V. hat in der Zeit vom 26. Januar bis 25. Mai 2009 ein Volksbegehrens gegen das vom Berliner Senat erlassene Rauchverbot in Gaststätten betrieben. Das Ziel, während dieser Zeit 170.000 Unterstützungsunterschriften zu sammeln, wurde nicht erreicht. In Berlin gibt es nach Senatsangaben ca. 6.000 Gaststätten, Clubs und Kneipen sowie 820.000 Raucher.

Es wurden ca. 400.000 Unterschriftsbögen sowie ca. 15.000 Poster in Berlin verteilt. Die Initiative hat versucht, mit mehreren hundert Sammelhelfern und vielen Gastronomen, die das Volksbegehren aktiv unterstützt haben, die erforderlichen Unterschriften wieder einzusammeln. Flankiert wurde dies durch eine Vielzahl von Aktivitäten wie Stände bei Großveranstaltungen, Presseanzeigen, Werbung im U-Bahn-Fernsehen und einem Flugzeug-Banner über der Stadt. Anfangs gab es in den Medien ein großes Echo zum Thema Rauchverbot, welches aber später deutlich zurückging.

Leider haben auch die vergangenen Berliner Volksbegehren und -entscheide gezeigt, dass der Bürger das demokratische Instrument „Volksbegehren“ bewusster einsetzen sollte. Für das Erreichen politischer Veränderungen darf nicht nur geredet, sondern muss auch gehandelt werden. Hinzu kommt, dass die Anforderungen im Berliner „Abstimmungsgesetz“ unrealistisch hoch erscheinen.

Dennoch ist die Initiative für Genuß Berlin sehr stolz auf das Erreichte. Bereits 2007 wurde von der Initiative ein Gesetzentwurf vorgelegt, der das Land Berlin vor der Niederlage einer Klage in Karlsruhe bewahrt hätte. Die erste und die zweite Stufe des Volksbegehrens haben zu vielen, auch politischen, Diskussionen über das Rauchverbot und schließlich zu weitreichenden Ausnahmeregelungen vom absoluten Rauchverbot im neuen Berliner Gesetz geführt. Dennoch bleibt eine erhebliche Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung der Berliner Bürger, Raucher, Gäste und Wirte, die es in weiteren gemeinsamen Diskussionen mit der Politik zu überwinden gilt.

Abschließend wird festgestellt, dass ein Volksbegehren als Bürgerinstrument mit einem Mini-Budget aus Kleinspenden und Eigenbeiträgen nicht durchführbar ist. Die Erreichung der zweiten Stufe wäre nur mit einer wahlkampfmäßig geführten Kampagne in großem Stil machbar, wie ein Vergleich mit den beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigt. Hier stellt die Initiative die Frage: Ist unter diesen Bedingungen ein Volksbegehren überhaupt noch ein basisdemokratisches Werkzeug?

Die Initiative für Genuß bedankt sich recht herzlich bei den vielen tausend toleranten Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Stimme für das Volksbegehren abgegeben haben sowie bei allen Sammelhelfern und Unterstützern. Die Initiative sieht dies als ein Votum, auch weiterhin für Gleichberechtigung und Bürgerrechte aktiv zu sein sowie die Politik auf Ungerechtigkeiten hinzuweisen.

Montag, 25.05.2009

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