Volksbegehren gegen Rauchverbot: Die Zahlen
Am 25. Mai 2009 endete die Eintragungsfrist für das von der Initiative für Genuß Berlin e.V. angestrebte Volksbegehren. Gestern teilte der Landeswahlleiter das Ergebnis mit.
Wenn auch die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde, sollte das Volksbegehren nicht als „gescheitert“ angesehen werden. Schließlich konnte die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Katrin Lompscher, ihre ursprüngliche Idee eines absoluten Rauchverbotes nicht durchsetzen. Dennoch bleibt es in einer Zeit, da die Berliner Gastronomie (Restaurants, Clubs, Kneipen, Imbissstuben) im ersten Quartal 2009 einen realen Umsatzrückgang von 10,8 % mit Personalabbau von 5,1% zu bewältigen hat[1] bei einer erheblichen Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung der Berliner Bürger, Gäste, Raucher und Wirte, die es im Interesse der Vermeidung fortschreitender oder gar noch stärkerer Umsatzrückgänge, in weiteren gemeinsamen Anstrengungen mit der Politik zu überwinden gilt.
Es zeigte sich, dass es für den Bürger sehr schwierig ist, das Instrument des Volksbegehrens als demokratisches Mittel zu nutzen oder davon überhaupt Kenntnis zu erhalten. Die erfolgreiche Realisierung der zweiten Stufe eines Berlin-weiten Volksbegehrens ist nur mit einer strategisch geführten und an „Wahlkampf“ erinnernden Kampagne in großem Stil machbar, wie die beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigten. Dazu bedarf es erheblicher finanzieller Mittel, die einer kleinen Bürgerinitiative - wie der Initiative für Genuß - nicht zur Verfügung standen und stehen können. Somit ist das Volksbegehren als basisdemokratisches Bürgerinstrument zur politischen Willensbildung nicht geeignet.
Hinzu kommt, dass die Anforderungen im Berliner „Abstimmungsgesetz“ unrealistisch hoch erscheinen. Dies soll ein Vergleich mit den gerade erfolgten Europawahlen in Berlin veranschaulichen: Keine der etablierten, rot-roten Regierungsparteien konnte – trotz umfangreicher Plakatierung, Wahlwerbung in Rundfunk, Fernsehen und Presse - die für ein Volksbegehren vorgegebene Zahl von 7 Prozent (171.000) Wählerstimmen erreichen.
Die Initiative für Genuß Berlin bedankt sich bei allen Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Stimme gegeben haben für Freiheit, Selbstbestimmung und ein rücksichtsvolles Miteinander.
[1] Quelle: Pressemitteilung 172, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 03.06.2009.
Die von Gastronomen in persönlichen Gesprächen „gefühlten“ Werte fallen deutlich
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