Häufig gestellte Fragen
Frage: Darf Servicepersonal im Raucherraum bedienen?
Antwort:
Immer wieder werden in einigen Bezirken Gastronomen verunsichert und eingeschüchtert, indem versucht wird, ein Serviceverbot für MitarbeiterInnen im abgetrennten Raucherraum durchzusetzen. Und dies geschieht, obwohl sich sogar das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 30. Juli 2008, zwar unaufgefordert, so doch deutlich zu dieser Problematik äußerte [vgl. Absatz-Nr. 98 - 100 BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008, Absatz-Nr. (1 - 194)]. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Nach derzeit gültiger Rechtsauffassung ist es durchaus erlaubt, MitarbeiterInnen (auch Putzfrauen/männer) im Raucherraum Servicearbeiten ausführen zu lassen. Es empfiehlt sich allerdings, von jenen zuvor eine jederzeit widerrufbare Freiwilligkeitserklärung unterschreiben zu lassen.
Frage: Gibt es Möglichkeiten, das aktuelle Gesetz wenigstens teilweise zu umgehen?
Antwort:
Das derzeitig in Berlin gültige Gesetz ist ungerecht gegenüber den Bedürfnissen und Wünschen einer Vielzahl der Gäste, ganz zu schweigen von den einbrechenden Gäste- und damit verbundenen Umsatzzahlen. Es ist auch auf Nachfrage nicht nachvollziehbar, warum mitgebrachte oder gecaterte Speisen in Raucher-Einraum-Gaststätten verzehrt, vom Wirt jedoch nicht einmal Kleinigkeiten, wie Würstchen oder Bouletten, erwärmt werden dürfen.
Wir haben Ihnen >in dieser Datei< nach einer kurzen Darstellung der aktuellen Vorschriften einige erste Ansätze zur Umgehung der rigiden Vorschriften zusammen gestellt.
Frage: Wo finde ich aktuelle Informationen zum Berliner Rauchverbotsgesetz?
Antwort:
Auf einer Aktionsseite der Senatsverwaltung für Gesundheit… finden Sie (runter scrollen, bis der Rollbalken etwa auf der Mitte steht) ein PDF-Dokument mit der Bezeichnung „Häufig gestellte Fragen zum Thema Nichtraucherschutzgesetz“. Leider können wir Ihnen hier keinen direkten Link anbieten, da diese Datei immer wieder umbenannt wird; ursprünglich sollte sie monatlich aktualisiert werden, Erfahrungen zeigen jedoch, dass dies nur sehr sporadisch mal passiert. Daher ist davon auszugehen, dass die auf der Seite der Senatsverwaltung gefundenen Angaben nicht immer dem aktuellen Stand entspricht.
Frage: Haben Sie eine Frage?
Antwort:
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