Volksbegehren gegen Rauchverbot: Die Zahlen
Am 25. Mai 2009 endete die Eintragungsfrist für das von der Initiative für Genuß Berlin e.V. angestrebte Volksbegehren. Gestern teilte der Landeswahlleiter das Ergebnis mit.
Wenn auch die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde, sollte das Volksbegehren nicht als „gescheitert“ angesehen werden. Schließlich konnte die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Katrin Lompscher, ihre ursprüngliche Idee eines absoluten Rauchverbotes nicht durchsetzen. Dennoch bleibt es in einer Zeit, da die Berliner Gastronomie (Restaurants, Clubs, Kneipen, Imbissstuben) im ersten Quartal 2009 einen realen Umsatzrückgang von 10,8 % mit Personalabbau von 5,1% zu bewältigen hat[1] bei einer erheblichen Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung der Berliner Bürger, Gäste, Raucher und Wirte, die es im Interesse der Vermeidung fortschreitender oder gar noch stärkerer Umsatzrückgänge, in weiteren gemeinsamen Anstrengungen mit der Politik zu überwinden gilt.
Es zeigte sich, dass es für den Bürger sehr schwierig ist, das Instrument des Volksbegehrens als demokratisches Mittel zu nutzen oder davon überhaupt Kenntnis zu erhalten. Die erfolgreiche Realisierung der zweiten Stufe eines Berlin-weiten Volksbegehrens ist nur mit einer strategisch geführten und an „Wahlkampf“ erinnernden Kampagne in großem Stil machbar, wie die beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigten. Dazu bedarf es erheblicher finanzieller Mittel, die einer kleinen Bürgerinitiative - wie der Initiative für Genuß - nicht zur Verfügung standen und stehen können. Somit ist das Volksbegehren als basisdemokratisches Bürgerinstrument zur politischen Willensbildung nicht geeignet.
Hinzu kommt, dass die Anforderungen im Berliner „Abstimmungsgesetz“ unrealistisch hoch erscheinen. Dies soll ein Vergleich mit den gerade erfolgten Europawahlen in Berlin veranschaulichen: Keine der etablierten, rot-roten Regierungsparteien konnte – trotz umfangreicher Plakatierung, Wahlwerbung in Rundfunk, Fernsehen und Presse - die für ein Volksbegehren vorgegebene Zahl von 7 Prozent (171.000) Wählerstimmen erreichen.
Die Initiative für Genuß Berlin bedankt sich bei allen Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Stimme gegeben haben für Freiheit, Selbstbestimmung und ein rücksichtsvolles Miteinander.
[1] Quelle: Pressemitteilung 172, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 03.06.2009.
Die von Gastronomen in persönlichen Gesprächen „gefühlten“ Werte fallen deutlich
höher aus!
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Geändertes Rauchverbotsgesetz ab 28. Mai 2009 in Kraft
Das am 27. Mai 2009 im “Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin” veröffentlichte “Erste Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes” vom 14. Mai 2009 tritt am heutigen Tag in Kraft.
Volksbegehren gegen Rauchverbot beendet
Die Initiative für Genuß Berlin e.V. hat in der Zeit vom 26. Januar bis 25. Mai 2009 ein Volksbegehrens gegen das vom Berliner Senat erlassene Rauchverbot in Gaststätten betrieben. Das Ziel, während dieser Zeit 170.000 Unterstützungsunterschriften zu sammeln, wurde nicht erreicht. In Berlin gibt es nach Senatsangaben ca. 6.000 Gaststätten, Clubs und Kneipen sowie 820.000 Raucher.
Es wurden ca. 400.000 Unterschriftsbögen sowie ca. 15.000 Poster in Berlin verteilt. Die Initiative hat versucht, mit mehreren hundert Sammelhelfern und vielen Gastronomen, die das Volksbegehren aktiv unterstützt haben, die erforderlichen Unterschriften wieder einzusammeln. Flankiert wurde dies durch eine Vielzahl von Aktivitäten wie Stände bei Großveranstaltungen, Presseanzeigen, Werbung im U-Bahn-Fernsehen und einem Flugzeug-Banner über der Stadt. Anfangs gab es in den Medien ein großes Echo zum Thema Rauchverbot, welches aber später deutlich zurückging.
Leider haben auch die vergangenen Berliner Volksbegehren und -entscheide gezeigt, dass der Bürger das demokratische Instrument „Volksbegehren“ bewusster einsetzen sollte. Für das Erreichen politischer Veränderungen darf nicht nur geredet, sondern muss auch gehandelt werden. Hinzu kommt, dass die Anforderungen im Berliner „Abstimmungsgesetz“ unrealistisch hoch erscheinen.
Dennoch ist die Initiative für Genuß Berlin sehr stolz auf das Erreichte. Bereits 2007 wurde von der Initiative ein Gesetzentwurf vorgelegt, der das Land Berlin vor der Niederlage einer Klage in Karlsruhe bewahrt hätte. Die erste und die zweite Stufe des Volksbegehrens haben zu vielen, auch politischen, Diskussionen über das Rauchverbot und schließlich zu weitreichenden Ausnahmeregelungen vom absoluten Rauchverbot im neuen Berliner Gesetz geführt. Dennoch bleibt eine erhebliche Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmung der Berliner Bürger, Raucher, Gäste und Wirte, die es in weiteren gemeinsamen Diskussionen mit der Politik zu überwinden gilt.
Abschließend wird festgestellt, dass ein Volksbegehren als Bürgerinstrument mit einem Mini-Budget aus Kleinspenden und Eigenbeiträgen nicht durchführbar ist. Die Erreichung der zweiten Stufe wäre nur mit einer wahlkampfmäßig geführten Kampagne in großem Stil machbar, wie ein Vergleich mit den beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigt. Hier stellt die Initiative die Frage: Ist unter diesen Bedingungen ein Volksbegehren überhaupt noch ein basisdemokratisches Werkzeug?
Die Initiative für Genuß bedankt sich recht herzlich bei den vielen tausend toleranten Berlinerinnen und Berlinern, die ihre Stimme für das Volksbegehren abgegeben haben sowie bei allen Sammelhelfern und Unterstützern. Die Initiative sieht dies als ein Votum, auch weiterhin für Gleichberechtigung und Bürgerrechte aktiv zu sein sowie die Politik auf Ungerechtigkeiten hinzuweisen.
Initiatoren des Volksbegehrens kritisieren Senat für halbherziges Vorgehen in Sachen Rauchverbot
Am 30. April 2009 um 18:18 Uhr hat das Abgeordnetenhaus von Berlin auf Antrag der rot - roten Koalition das neue geänderte Nichtraucherschutzgesetz für Berlin beschlossen. Die „Initiative für Genuß Berlin e.V.“, die ein Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten betreibt, begrüßt dass der Senat den Druck aus der Bevölkerung ernst nimmt und sich zu Konzessionen bereit erklärt hat. Gleichzeitig bemängelt die Initiative die Inkonsequenz des Gesetzes und den fehlenden Mut der Politik, eine echte Wahlfreiheit für Gäste und Wirte herzustellen.
Das Ziel des Gesetzes lautet wörtlich: „Der Landesgesetzgeber ist um einen schonenden Ausgleich zwischen den Belangen des Nichtraucherschutzes und den Interessen des Gaststättengewerbes bemüht und verzichtet auf die Verhängung eines absoluten Rauchverbotes in Gaststätten“. Vorgesehen ist, das Rauchen in Eckkneipen mit einer Raumgröße (incl. Tresen) von maximal 75 Quadratmetern sowie in separaten Räumen in Gaststätten zu gestatten. Das Servieren von vor Ort zubereiteten Speisen sowie der Zutritt für unter 18-jährige bleibt jedoch in den Einraumgaststätten verboten.
Thoma Michel, Sprecher der „Initiative für Genuß Berlin“, sieht in dem Kompromiss eine vertane Chance: „Leider konnte sich die Politik nicht dazu durchringen, eine echte Wahlfreiheit herzustellen, bei der jeder mündige Bürger selbst entscheiden kann, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal besuchen möchte. Trotzdem sehen wir es als einen Erfolg, dass unsere Stimme Gehör findet und zumindest das schlimme Szenario eines absoluten Rauchverbots vermieden werden konnte.“ Die gefundene Speisenregelung sieht er als repräsentativ für die Inkonsequenz des gesamten Gesetzes: „Jetzt darf einem der Gastwirt zwar eine Bulette zum Bier anbieten, sie aber nicht warm machen. Das ist exemplarisch für das gesamte Gesetz.“
Volksbegehren gegen das Rauchverbot geht in die Luft

Die Initiative für Genuß Berlin e.V. macht am Montag, dem 27. April 2009, mit einem fliegenden Banner über der Stadt auf das Volksbegehren „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – Kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ aufmerksam. Sechs Stunden lang wird ein Flugzeug ein Banner mit der Aufschrift „www.GegenRauchverbot.de” hinter sich her ziehen und über Berlin kreisen. Auf der Internet-Seite kann man sich über das Volksbegehren informieren sowie die Unterschriftslisten herunterladen.
Die Initiative will einen Monat vor Ablauf der Abgabefrist die Berlinerinnen und Berliner dazu aufrufen, ihre Zustimmungsunterschrift für das Volksbegehren zu leisten. Es wird dazu aufgerufen, sich jetzt an der Unterschriftenaktion zu beteiligen und die bisher vorhandenen Unterschriften an die Initiative zurückzugeben.
Die Initiative für Genuß Berlin e.V. steht für die Berücksichtigung der Nichtraucherinteressen dort, wo der Mensch sich aufhalten muss (z.B. öffentliche Gebäude oder Verkehrsmittel); sie kämpft jedoch für Selbstbestimmung und gegen ein pauschales Rauchverbot dort, wo sich der Mensch aufhalten kann (z.B. in Gaststätten und im Freizeitsektor).
Ende Januar 2009 hat die Initiative mit der 2. Stufe des Volksbegehrens gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten begonnen. Bis zum 25. Mai müssen 170.000 Stimmen zusammengetragen werden, um dieses 2bundesweit einmalige Volksbegehren zu einem Erfolg zu führen.
Nach der Gesetzeslage ist das Ergebnis eines erfolgreichen Volksentscheides in Berlin rechtlich bindend und muss vom Senat umgesetzt werden.
3. Europäische Clubnacht in Berlin
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Volksbegehren gegen das Rauchverbot hat ein Problem – doch es ist nicht zu spät
Die Initiative für Genuß Berlin e.V. informiert, dass zu wenige Unterschriften zu ihr zurück kommen. Zur Zeit liegen der Initiative noch nicht einmal ein Viertel der bis 25. Mai 2009 erforderlichen 170.000 Zustimmungsunterschriften vor. Die Initiative hatte am 26. Januar 2009 die zweite Stufe des Volksbegehrens „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – Kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ gestartet.
Mit Abschluss des dritten Monats des Volksbegehrens wurden mehr als 300.000 Unterschriftsbögen und rund 15.000 Poster in den Berliner Restaurants, Kneipen, Clubs und Diskotheken verteilt, der Rücklauf der Unterschriften verläuft jedoch schleppend. Die Initiative stellt fest, dass die unterschriebenen Listen an vielen Stellen in der Stadt vorliegen, jedoch noch nicht an sie zurückgegeben wurden.
Alle toleranten Berlinerinnen und Berliner werden dazu aufgerufen, sich jetzt an der Unterschriftenaktion zu beteiligen bzw. die bisher vorhandenen Unterschriften an die Initiative zurückzugeben. Nach der Gesetzeslage ist das Ergebnis eines erfolgreichen Volksentscheides in Berlin rechtlich bindend und muss vom Senat umgesetzt werden.
Weitere Unterschriftsformulare können bei der Initiative abgefordert bzw. im Internet unter www.genussinitiative-berlin.de heruntergeladen werden.
Die Initiative für Genuß Berlin weist darauf hin, dass die Berlinerinnen und Berliner auch in jedem Berliner Bürgeramt ihre Zustimmungsunterschrift leisten können.
| Kontakt: | Thoma Michel | (0176) 27 91 95 30 | eMail: Info@Genussinitiative-Berlin.de |
| Detlef Petereit | (0176) 27 17 58 69 |
Zweiter Monat des Volksbegehrens abgeschlossen
Die Initiative für Genuß Berlin e.V. hat am 26. Januar 2009 die zweite Stufe des Volksbegehrens „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – Kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ gestartet. Innerhalb von 4 Monaten werden 170.000 Unterschriften benötigt.
Die Initiative meldet, dass mit Abschluss des zweiten Monats des Volksbegehrens erfolgreich mehr als 150.000 Unterschriftsbögen und 10.000 Poster in den Berliner Restaurants, Kneipen, Clubs und Diskotheken verteilt wurden. Bisher konnten bereits ca. 23.000 Zustimmungsunterschriften eingereicht werden.
Alle Berlinerinnen und Berliner werden dazu aufgerufen, sich jetzt an der Unterschriftenaktion zu beteiligen bzw. die bereits vorliegenden Unterschriften an die Initiative zurückzugeben. Weitere Unterschriftsformulare können bei der Initiative abgefordert bzw. im Internet unter www.genussinitiative-berlin.de heruntergeladen werden.
Die Initiative für Genuß Berlin weist darauf hin, dass die Berlinerinnen und Berliner auch in jedem Berliner Bürgeramt ihre Zustimmungsunterschrift leisten können.
| Kontakt: | Thoma Michel | (0176) 27 91 95 30 | eMail: Info@Genussinitiative-Berlin.de |
| Detlef Petereit | (0176) 27 17 58 69 |
Initiative für Genuß Berlin wird sportlich!

Die Initiative für Genuß Berlin sammelt jetzt auch bei Großveranstaltungen in Berlin Unterschriften zum Volksbegehren. Am Samstag, den 21. März, war unser Stand beim Union-Fußballspiel im Jahn-Sportpark dicht umringt. Weitere Aktionen bei großen Ereignissen werden in den nächsten Wochen folgen.
Initiative für Genuß Berlin startet Rückgabeaktion der Unterschriften
Sechs Wochen nach dem Start der 2. Stufe des Volksbegehrens „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte - Kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ hat die Initiative für Genuß Berlin e.V. nunmehr tausende Gaststätten, Kneipen, Clubs und Tabakläden mit den Unterschrifts-Unterlagen ausgestattet. Die verteilten Mappen enthalten neben den Unterschriftsbögen ein Poster für das Schaufenster sowie Informationen zum Volksbegehren. Es wurden insgesamt ca. 150.000 Unterschriftsbögen in der Stadt verteilt. Wir sind in Berlin - dank der Mithilfe vieler fleißiger Kiezpaten, Gastronomen, Dienstleister und Zulieferer - gut vertreten. Weitere Bögen können natürlich ständig bei uns abgefordert oder unter dem Button „Unterschriftslisten“ hier auf unserer Webseite heruntergeladen werden.
Ab sofort startet die Rückgabeaktion der bisher geleisteten Unterschriften. Das Volksbegehren läuft noch bis zum 25. Mai 2009, bis dahin zählt jede einzelne eingereichte Unterschrift.
Rücksendeadressen / Abgabemöglichkeiten:
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Kneipe Kasiske Schreinerstrasse 50 10247 Berlin - Friedrichshain Telefon: 030 - 422 99 34 |
Altberliner Stube & Küche Lindenufer 17 13597 Berlin - Spandau Telefon: 030 - 86 870 870 2 |
Gern stehen wir Ihnen für Anfragen zur Verfügung:
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- Detlef Petereit, 0176 - 27 17 58 69
Sie können das Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten unterstützen, indem Sie Unterschrifts-Parties veranstalten, bei anderen Veranstaltungen Unterschriften sammeln oder Freunde, Kollegen und andere Gastronomen in Ihrem Umfeld zur Mithilfe animieren.
Die Initiative für Genuß Berlin bedankt sich herzlich für die Mithilfe. Nur durch die Unterstützung der toleranten Berlinerinnen und Berliner kann das Volksbegehren zu einem Erfolg werden.


